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Glaukomvorsorgeuntersuchung Drucken

Früherkennung des Grünen Stars.
Der Grüne Star (Glaukom) ist eine Erkrankung der Augen, die rund 2,4 % der Gesamtbevölkerung ab dem 40. Lebensjahr befällt und deren Häufigkeit auf über 7% im höheren Alter steigt. Rund 800.000 Glaukom-Patienten gibt es in Deutschland, bei etwa 3 Millionen liegt eine Vorstufe dieser Erkrankung vor.

Was ist ein Glaukom?
Es handelt sich um einen langsam fortschreitenden Sehnervenschwund mit Verfall des Gesichtsfeldes, oft - aber bei weitem nicht immer - verbunden mit einer krankhaften Erhöhung des Augeninnendruckes. Der Glaukom-Kranke bemerkt die schleichende Einschränkung des Sehvermögens meist erst dann, wenn es (fast) zu spät ist. Eine rechtzeitige, das heißt so früh wie möglich einsetzende Behandlung kann einen irreparablen Schaden verhindern.

Was bedeutet Glaukom-Vorsorge? Was können Sie davon erwarten?
Der Augenarzt nimmt eine gezielte Untersuchung der Sehnerven vor und bewertet sie zusammen mit den Ergebnissen der Augeninnendruckmessung.

Dann kann er Ihnen eine der folgenden Auskünfte geben:
  • Ihre Augen sind nicht am Glaukom erkrankt. Die nächste Glaukomvorsorge sollte in 2 Jahren wiederholt werden. Sind Sie älter als 65, sollte alle 1 – 2 Jahre kontrolliert werden.
  • Ihre Augen zeigen keine Anzeichen von Glaukom. Zur Sicherheit sind jedoch weiterführende diagnostische Maßnahmen oder auch kurzfristige Kontrollen angezeigt.
  • Ein bisher unentdecktes Glaukom bzw. eine Frühform davon muss behandelt werden. Dies geschieht in der Regel medikamentös.

Wer trägt die Kosten?
Anders als bei der Krebsfrüherkennung, die von den Krankenkassen bezahlt wird gehört die Untersuchung zur Früherkennung des Glaukoms leider nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Dafür bezahlen Sie privat ein maßvolles Honorar an Ihre(n) Augenärztin/Augenarzt.

Unabhängig davon werden alle Patientinnen und Patienten, die sich bisher wegen eines Grünen Stars oder eines Verdachts auf Glaukom in Behandlung oder Kontrolle befanden oder für ein Glaukom typische Symptome oder Befunde aufweisen, unverändert zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse untersucht bzw. behandelt.

Alle weiteren hierzu notwendigen Maßnahmen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen zur Abklärung und/oder Behandlung werden voll und ganz von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.


Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. März 2009 um 21:26 Uhr
 
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